Einfuhr von Haustieren

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Regeln und Anforderungen von Nordzypern. Wie bringe ich eine Katze oder einen Hund nach Nordzypern? Welche Dokumente und Impfungen sind erforderlich? Ist es möglich, ein Tier von Südzypern nach Nordzypern zu importieren?

Um den Aufenthalt Ihres Tieres am Flughafen zu verkürzen und eine Quarantäne zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine vorherige Genehmigung zur Einfuhr zu beantragen. Diese Genehmigung wird vom Veterinärdienst in Nikosia ausgestellt und kostet 170 TL.

Um ein Tier nach Nordzypern zu importieren, können Sie eine Erlaubnis entweder durch einen Vertreter vor Ort oder per E-Mail beantragen. Dafür müssen Sie dem Vertreter die Daten des Haustiers und die Passdaten seines Begleiters übermitteln. Der Vertreter stellt dann einen Antrag beim Veterinärdienst, bezahlt die Gebühren und erhält schließlich die Genehmigung. Für die Einreise in das Land reicht es aus, wenn Sie eine Kopie der Genehmigung und die Quittungen über die Bezahlung der Gebühr vorlegen.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Genehmigung vorab zu erhalten, können Sie diese bei Ihrer Ankunft auf Nordzypern beantragen. Wenn Sie während der regulären Öffnungszeiten anreisen, kann die Genehmigung nach Bezahlung sofort ausgestellt werden und Sie können Ihr Haustier sofort in Empfang nehmen.

Wenn Sie ein Tier nach Nordzypern einführen möchten, fallen folgende Gebühren an:

  • Genehmigung zur Einfuhr von Haustieren nach Nordzypern (für die Tiere, die auf der Bescheinigung aufgeführt sind) – 100,00 TL
  • Inspektionsdienste (für alle Tiere in Begleitung eines Passagiers) – 50,00 TL
  • Straßensteuer (für alle Tiere in Begleitung eines Passagiers) – 20,00 TL

Wenn Sie Tiere nach Nordzypern einführen möchten, müssen Sie zuerst einen Antrag beim Veterinärdienst von Nordzypern einreichen. Dieser befindet sich unter folgender Adresse:

Adresse des Veterinärbehörde: Dr. Fazıl Küçük Bulvarı, Lefkoşa, KKTC

Telefon: +90 392 22 53 551 / +90 392 22 53 751

Fax: +90 392 22 53 536

E-Mail: info.veteriner@gov.ct.tr

Wichtige Regeln für die Einfuhr der Tiere nach Nordzypern:

  • Das Tier darf nicht in das Land einreisen, wenn die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind.
  • Das Dokument muss von der Person, die das Tier einführt, sorgfältig gelesen werden. In der Phase des Einfuhrantrags wird der Importeur aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, dass er die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen akzeptiert.
  • Vor dem Import von Tieren aus dem Ausland ist es notwendig, eine Tierimportgenehmigung von der TRNZ Veterinary Service Authority zu erhalten.
  • Gemäß der Verordnung über die Grüne Linie in Zypern ist die Einfuhr von lebenden Tieren zwischen Nord- und Südzypern verboten. Daher kann die Einfuhr von Haustieren nach Nordzypern nur über TRNC-Häfen erfolgen.
  • Um eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten, müssen Sie ein Antragsformular für die Einfuhr von Haustieren ausfüllen und bei der Abteilung für Veterinärdienste der TRNZ einreichen. Dieses Formular ist auf der Website des Amtes für Veterinärdienste erhältlich.
  • Die Gültigkeitsdauer Ihrer Einfuhrgenehmigung beträgt 30 Tage ab dem Datum der Ausstellung.
  • Der Tierarzt muss das Haustier 48 Stunden vor der Exportation untersuchen. Ein offizielles Gesundheitszeugnis muss von der zuständigen Exportbehörde des jeweiligen Landes eingeholt werden.
  • Der Käfig, in den das Tier gebracht wird, muss den Standards der International Air Transport Association entsprechen, was bedeutet, dass er genügend Platz bieten muss, damit das Tier in einer natürlichen Position stehen, sich drehen und sich hinlegen kann.
  • Die Einfuhrgenehmigung und alle Begleitdokumente müssen in Türkisch oder Englisch sein.
  • Die Abteilung für Veterinärdienste ist berechtigt, die Einfuhrbedingungen im Einklang mit den aktuellen Tierseuchenbedingungen in der TRNZ oder der Region, aus der das Tier stammt, zu verändern.
  • Diesen allgemeinen Bedingungen liegen spezifische Bedingungen für jede Tierart zu Grunde, die in das Land eingeführt werden soll.

Regeln für die Einfuhr von Katzen und Hunden nach Nordzypern

 

  1. A) Voraussetzungen
  • Bevor Tiere in die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) eingeführt werden, ist es notwendig, beim Veterinärdienst eine Erlaubnis zur Einfuhr von Haustieren nach Nordzypern zu erhalten.
  • Katzen und Hunde, die in das Land eingeführt werden, müssen mindestens drei Monate alt sein und die Tollwutimpfung muss mindestens ein Monat und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen.
  • Tiere müssen vor der Einreise in das Land gegen verschiedene Krankheiten geimpft werden.
    Impfstoffe für Hunde: Parvo (Parvovirus), Distemper (Staupe), Hepatitis, Leptospira.
    Impfstoffe für Katzen: Feline (Panleukopenie), Enteritis, Katzenschnupfen.
  • Um eine Einfuhrgenehmigung für ein Tier zu beantragen, müssen das ausgefüllte Formular (PIB.01) sowie ein Tollwutimpfpass für Hunde und Katzen per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an das Veterinäramt geschickt werden. Darüber hinaus ist ein Laborbericht mit einem aktuellen Tollwut-Antikörperspiegel von mindestens 0,5 U/ml erforderlich, der in einem von der Europäischen Union zugelassenen Labor durchgeführt wurde. Alle Unterlagen müssen entweder in der englischen oder der türkischen Sprache vorliegen.
  • Nach Überprüfung der Dokumente stellt das Department of Veterinary Services eine Genehmigung für die Einfuhr von Haustieren nach Nordzypern aus. Die Genehmigung wird dem Antragsteller per Fax oder E-Mail zugestellt.
  • Um ein Tier in die TRNZ einführen zu können, müssen Sie neben der Einfuhrgenehmigung auch die Originale der folgenden Dokumente vorlegen:
    1. Veterinärpass des Tieres und ein Gesundheitszeugnis, das die Impfung gegen Tollwut bestätigt.
    2. Der Original-Laborbericht zeigt den Antikörperspiegel im Blut gegen Tollwut.
    3. Tiere müssen sich 48 Stunden vor Verlassen des Landes einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und der Exporteur muss ein von DEFRA/SEERAD ausgestelltes Gesundheitszeugnis für den Export (4891 EHC) einholen.
    4. B) Richtlinien während und nachdem das Tier in das Land eingereist ist.
  • Bei Ankunft in der TRNZ werden die Tiere auf Zollkontrollen untersucht. Dabei wird geprüft, ob die Tiere die genannten Bedingungen erfüllen und ob sie die notwendigen Papiere dafür haben. Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen können oder keine Unterlagen dabeihaben, werden nicht in das Land einreisen dürfen.
  • Falls solche Tiere entdeckt werden, werden sie umgehend in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Die Kosten für die Rückgabe eines Haustieres werden von den Luft- und Seeunternehmen übernommen, die das Tier transportieren.
  • Der Halter eines Tieres, der mit der Rückführung seines Heimtieres in sein Herkunftsland nicht einverstanden ist, muss sein Tier bis zu 3 Monate lang an einem Ort halten und unter Bedingungen, die vom Leiter des Veterinärdienstes festgelegt wurden, in Quarantäne stellen.
  • Der Halter des Tieres muss die Quarantänegebühr unverzüglich an den Veterinärdienst entrichten, wobei die Gebühr 10 Lira pro Tag beträgt. Für Impfstoffe und Tests, die vom Veterinärdienst angefordert werden, ist der Tierhalter verantwortlich, ebenso für deren Bezahlung.
  • Der Eigentümer des Tieres ist für die Kosten der Fütterung seines Haustiers während der Quarantäne verantwortlich.
  • Haustiere, die nicht in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind und nicht die Quarantänebestimmungen einhalten, gelten als Bedrohung des Wohls von Mensch und Tier. 48 Stunden nach dem Datum der Einreise in die TRNZ wird dieses Tier in Übereinstimmung mit Unterabsatz (A) Absatz (2) von Artikel 20 des Tierschutzgesetzes eingeschläfert.

Bestimmungen für die Einfuhr von gefangenen Vögeln nach Nordzypern

  • Wenn Sie Vögel in das Land einführen wollen, müssen Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Dafür müssen Sie das folgende Dokument bei der Veterinärdienstverwaltung einreichen:
    1. ausgefülltes Antragsformular für die Einfuhrgenehmigung (PIB.01).
    2. Zusätzlich benötigen Sie eine veterinärmedizinische Bescheinigung, die von der zuständigen amtlichen Institution des Ausfuhrlandes ausgestellt oder genehmigt wurde.
    3. Die Vögel müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein, einschließlich New Castle und Vogelgrippe.
    4. Außerdem sollten sie nicht aus einer Region stammen, in der diese Krankheiten vorkommen.
  • Nach Empfang der o.g. Dokumente werden sie überprüft und das Department of Veterinary Services erteilt dem Antragsteller eine Einfuhrlizenz (PIR.01).
  • Vögel müssen sich 48 Stunden vor Abreise einer tierärztlichen Kontrolle unterziehen und ein entsprechendes Zeugnis erhalten.
  • Die unten aufgeführten Dokumente müssen zusammen mit dem Tier zur Einreise in TRNZ vorgelegt werden: Eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt vom Veterinärdienst TRNZ (PIR.01), eine Veterinärbescheinigung, die von der zuständigen amtlichen Stelle des Landes, aus dem das Tier ausreist, und eine Gesundheitsbescheinigung, die von der zuständigen amtlichen Stelle des Landes, in das das Tier verbracht wird, ausgestellt wird.
  • Käfige und andere Unterkünfte oder Transportsysteme, die zur Beförderung von Vogelarten verwendet werden, müssen den internationalen Standards entsprechen.
  • Bei der Einreise in die TRNZ wird eine notwendige Zollkontrolle durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Tiere die oben genannten Anforderungen erfüllen und ob sie Dokumente haben. Personen, die nicht qualifiziert sind und keine Papiere vorlegen können, dürfen nicht in das Land einreisen.
  • Solche Tiere werden entweder in ihre Heimatländer zurückgebracht oder mittels Euthanasie beseitigt.

 

Regeln für die Einfuhr anderer Haustiere nach Nordzypern

Für die Einreise eines nicht heimischen Tieres in die TRNZ ist eine Erlaubnis nötig. Dazu muss der Tierbesitzer ein formgerecht ausgefülltes Antragsformular sowie ein veterinärmedizinischer Pass vorlegen. Das Veterinäramt bewertet dabei die Art des Tieres, sowie andere Aspekte und informiert den Antragsteller über die Konditionen zur Einreise des Tieres in das Land, sowie über die Art und Dauer der Quarantäne.